AGB (Verleih & Vermietung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verleih / Vermietung) der FirmaVATec
Jochum, Inhaber und Geschäftsführer Jennifer Jochum.
1. Geltungsbereich / Allgemeines
1. Die Firma VA-Tec Jochum ist ein Service – Anbieter für
Veranstaltungstechnik. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen der
Firma VA-Tec Jochum und ihren Vertragspartnern, welche die Anmietung
von Gegenständen, insbesondere von Geräten und Anlagen zur
Musikwiedergabe, Beleuchtung und hiermit zusammenhängende Sachund
Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen
Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben
keine Gültigkeit.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma VA-Tec Jochum gelten
bereits mit der Auftragserteilung durch den Kunden, als kundenseitig,
angenommen.
3. Vertragssprache ist deutsch.
4. Es gilt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung.
3. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte
und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag
festgelegten Zweck zu verwenden.
2. Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz der
Firma VA-Tec Jochum, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
3. Der Kunde ist verpflichtet sich von der Vollständigkeit und der
ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und
technischen Einrichtungen, einschließlich des Zubehörs unmittelbar bei
Übernahme zu überzeugen. Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe
vorgebrachte Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen sind
ausgeschlossen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und
technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu
verwahren.
4. Techniker/ Personal
1. Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich
vereinbart auch zur Bedienung, setzt die Firma VA-Tec Jochum neben
eigenen auch externe Techniker und Personal ein.
2. Sofern vertraglich zwischen der Firma VA-Tec Jochum und dem Kunden
nicht anders vereinbart, steht der Kunde zum Techniker und/oder
Personal in keinem eigenen Vertragsverhältnis und ist dem Techniker
und/oder Personal gegenüber auch nicht weisungsberechtigt.
3. Der Kunde setzt die Techniker und/oder das Personal vor Beginn des
Aufbaus von allen behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen,
sowie örtlichen als auch sonstigen Besonderheiten, die mit der
Veranstaltung im Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde
diese Informationspflichten sind im Schadensfall die Firma VA-Tec
Jochum, deren Techniker und/oder Personal von jeder Haftung frei,
sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden oder mangelhaften
Informationen zurückzuführen ist.
4. Setzt der Kunde Techniker und/oder das Personal selbst als technische
Betreuer ein, geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern
und/oder dem Personal zu schließenden Vertrag außerhalb der
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma VA-Tec Jochum und dem Kunden.
5. Urheber- und Leistungsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung
und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen Urheber-,
Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten zu erwerben.
Der Kunde garantiert, dass er diese Rechte besitzt und stellt die Firma VATec
Jochum, deren Techniker und/oder Personal von allen Ansprüchen
Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung hergeleitet
werden. Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer
Rechtsverteidigung.
6. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
1. Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der
überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über. Dieser haftet auch
insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der überlassenen
Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rücknahme. Der Kunde trägt
das Transport- und Versandrisiko, soweit nicht die überlassenen Geräte
durch die Techniker und/oder Personal, oder der Firma VA-Tec Jochum
zum Veranstaltungsort gebracht werden.
2. Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn der
Verwender die Rücknahme ausdrücklich erklärt oder er die Gegenstände
entgegennimmt oder Abbau und Rücktransport durch die Techniker und/
oder Personal vorgenommen werden.
3. Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht
auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist
verpflichtet, der Firma VA-Tec Jochum unverzüglich von sämtlichen
auftretenden Schäden schriftlich Anzeige zu erstatten.
4. Notwendige Reparaturen sind zwingend mit der Firma VA-Tec Jochum
abzustimmen und in jedem Falle fachmännisch auszuführen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der
Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
6. Der Kunde haftet der Firma VA-Tec Jochum für sämtliche Schäden und
Aufwendungen, die diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder
Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer
entstehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und
Ausfallschäden, die Firma VA-Tec Jochum durch das Schadensereignis
entstehen (z.B. Umsatz bzw. Vermietungsausfälle).
7. Anfallende Kosten für Reinigung, korrektes Aufwickeln der Kabel und
Beseitigung äußerlicher Schäden (z.B. Kratzer) am zurück gelieferten
Mietmaterial werden nicht unter dem üblichen Stundensatz berechnet.
8. Der Kunde ist der Firma VA-Tec Jochum gegenüber zur Einhaltung aller
einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen
Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der
Technik sind zu beachten und einzuhalten.
9. Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu
versichern.
10. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
7. Mietzeit, Verspätete Rückgabe
1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der
Mietgegenstände aus dem Lager der Firma VA-Tec Jochum und endet mit
dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager der Firma VA-Tec
Jochum.
Die Abholung und Rückgabe ist zu den üblichen Geschäftszeiten der
Firma VA-Tec Jochum möglich, diese sind, sofern nicht anders vereinbart:
Montag – Freitag 10:00 – 18:00 Uhr
Samstag 12:00 – 15:00 Uhr
Auch wenn der Transport durch die Firma VA-Tec Jochum erfolgt, ist der
Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn
und Mietende maßgeblich.
Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände
abgeholt / von der Firma VA-Tec Jochum angeliefert und zurückgegeben /
von der Firma VA-Tec Jochum abgeholt werden, es sei denn, zwischen der
Firma VA-Tec Jochum und dem Kunden wurde in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde der Firma VA-Tec
Jochum auch ohne Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die
diesem hierdurch entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung,
Mietausfall). Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen
Mietpreis, der für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich
erfolgten Rückgabe angefallen wäre.
3. Für Langzeitvermietungen gelten gesonderte Bestimmungen.
8. Kündigung
1. Der Kunde ist unter Beachtung der Regelung in Pkt. 2. jeder Zeit zur
Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2. Für den Fall der Kündigung/Stornierung schuldet der Kunde der Firma
VA-Tec Jochum die vereinbarte Vergütung in Höhe von
50 % des Leistungspreises bis 14 Tage vor Vertragsbeginn,
85 % des Leistungspreises bis 7 Tage vor Vertragsbeginn,
95 % des Leistungspreises bis 4 Tage vor Vertragsbeginn,
100% des Leistungspreises am Tag des Vertragsbeginn,
sowie die volle Vergütung bei späterer Kündigung.
3. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
9. Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ein
Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Ansprüche aus Produkthaftung
oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit geltend macht. Dies gilt auch für das eigene Verschulden
etwaiger Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen im
Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Verwender auch nicht für grobes
Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende
Angestellte).
10. Konkreter Haftungsausschluss
1. Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und
technisch einwandfreien Zustand übernommen. Die Firma VA-Tec Jochum
übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem
Kunden durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen.
Dies gilt gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände
nutzen.
2. Die Firma VA-Tec Jochum übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der
Techniker und/oder Personal, wenn diese vom Kunden mit der Betreuung
der zur Verfügung gestellten Geräte durch eigenen Vertrag z.B. wie unter
Pkt. 4.4 beauftragt sind.
3. Kann die Firma VA-Tec Jochum durch nicht von ihr zu vertretende
Umstände (Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen,
Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen,
Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen oder
ähnliches) die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang
oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein
Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung
seiner Leistungen zu.
4. Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen
Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder
überarbeitet, übernimmt die Firma VA-Tec Jochum lediglich die
Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung
von der Firma VA-Tec Jochum für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf
der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bildoder
Tonmaterials beruhen, ist ausgeschlossen.
5. Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft
Beschädigungen am überlassenen Film oder Bandmaterial entstehen
oder dieses abhanden kommt beschränkt sich die Haftung des
Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender
Menge.
11. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Mietgegenstände sind und bleiben das Eigentum Firma
VA-Tec Jochum. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Bei
Warenrückforderungen aufgrund von Zahlungsverzug bzw.
Zahlungsunfähigkeit des Mieters / Kunden ist die Firma VA-Tec Jochum
dazu berechtigt, dass vermietete Equipment nach vorheriger Anmeldung
beim Kunden ersatzlos abzuholen, hierfür ist keine weitere Zustimmung
der Kunden notwendig.
Etwaige Kosten für die Wiederherstellung und/oder Neubeschaffung der
Mietgegenstände, die durch den Kunden durch Abnutzungen, Schäden
und Wertverluste an der Mietsache entstanden sind, können durch die
Firma VA-Tec Jochum geltend gemacht werden.
2. Sollte durch den Kunden die Herausnahme verweigert werden, hat dies
umgehend rechtliche Konsequenzen zur Folge.
3. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche durch den Kunden
ist ausgeschlossen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüche
durch den Vermieter bleibt hiervon jedoch unberührt.
4. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens
offen/nachzuweisen.
12. Preise
1. Die Preise für Verleih / Vermietung (Mietpreise) verstehen sich, sofern
nicht anders benannt oder beschrieben in Euro pro Einsatztag.
Mietpreisen beinhalten grundsätzlich keine Zusatzkosten für
beispielsweise Dienstleistungen wie Anlieferung und Abholung (An- und
Abfahrt), Aufbau und Abbau, vor Ort Service durch Techniker oder Helfer.
Die Kosten hierfür sind unter anderem davon abhängig, wo Ihre
Veranstaltung statt findet und welche zusätzlichen Dienstleistungen der
Kunden wünscht.
2. Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher
Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Mieters.
3. Abbildungen, Maße und Gewicht in den Prospekten des Vermieters
sind nur angenähert maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird
nicht übernommen.
13. Zahlungsbedingungen / Zahlungsarten
Die Rechnungsstellung wird spätestens bei der Bereitstellung des
Equipments oder der Dienstleistung vorgenommen. Alle Aufträge sind
Vorkasse per Überweisung oder Bar, spätestens aber bei Abholung oder
Lieferung in Bar zahlbar. Die Rechnungen sind porto- und spesenfrei und
in Kahl zahlbar.
Die Firma VA-Tec Jochum ist in diesem Zusammenhang dazu berechtigt,
von Ihren Kunden Sicherheitsleistungen in vorm von Kautionen zu
verlangen.
Die Zahlung hat ungeachtet des Rechts der Mängelrüge zu erfolgen.
Aufrechnung und Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche
des Mieters sind ausgeschlossen.
1. Schecks werden vom Vermieter nur zahlungshalber angenommen.
Zahlungsanweisungen und Schecks gelten erst am Tage des Eintritts der
unwiderruflichen Gutschrift als Zahlung. Bankspesen trägt der Mieter.
2. Bei nicht termingerechter Zahlung des Mieters ist der Vermieter
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 9% p.a. Pro angefangen
Monat, in Ansatz zu bringen.
3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände,
welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben sofortige
Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Sie berechtigen den
Vermieter, noch anstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung
auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem
Mieter jede Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Ware zu untersagen und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu
nehmen. Die durch die Rücknahme entstanden Kosten gehen zu Lasten
des Mieters. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn der Vermieter dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Auslieferung
der ohne schriftliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Ware kann
der Mieter erst nach restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten
verlangen. der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen
und die einzelnen Gegenstände wieder in Besitz zu nehmen. Die durch
die Rücknahme entstanden Kosten gehen zu Lasten des Mieters. In der
Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Vermieter
dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Auslieferung der ohne schriftliche
Rücktrittserklärung zurückgenommenen Ware kann der Mieter erst nach
restloser Bezahlung des Mietpreises und aller Kosten verlangen.
4. Für Bestandskunden wie: öffentliche Einrichtungen, Vereine, Schulen,
Musiker und Künstler, Dienstleister, Handel, Handwerk, Agenturen, sowie
staatliche Einrichtungen aller Art gelten und andere, können vertragliche
Sondervereinbarungen / Sonderabsprachen definiert und schriftlich
fixiert werden.
Sollten die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, wird
der Verleih-/ Vermietauftrag unsererseits aufgehoben und das für Ihre
Veranstaltung geblockte / gebuchte / reservierte Material oder
Equipment wieder für den Verleih / die Vermietung freigegeben.
Bei Absage / Aufhebung / Stornierung des Mietvertrages durch den
Vermieter entstehen für den Vermieter keine Verpflichtungen, oder
weitergehende Schadensersatzansprüche die durch den Kunden / Mieter
geltend gemacht werden.
Des weiteren ist der Vermieter bereits jetzt von sämtlichen Ansprüchen
Dritter frei, die durch den Kunden / Mieter dem Vermieter gegenüber im
Zusammenhang mit den vorgenannten Verpflichtungen geltend gemacht
werden.
Die Freistellung bezieht sich auch auf etwaige dem Vermieter
entstehende Rechtsverfolgungskosten, evtl. bis dahin entstandene Kosten
für die Beauftragung von Subunternehmern durch den Vermieter hat der
Kunde / Mieter zu tragen. Die Geltendmachung weiterer
Schadensersatzansprüche durch den Vermieter bleibt hiervon unberührt.
Dem Kunden / Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
14. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen,
insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, soweit
es sich nicht um Ersatzansprüche handelt, deren Schadensursache auf
einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Handeln der Firma VA-Tec
Jochum beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer
ausdrücklichen, schriftlichen zugesicherten Eigenschaft. Soweit die
Haftung der Firma VA-Tec Jochum ausgeschlossen ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung der Angestellten der Firma VA-Tec Jochum.
15. Verbrauchsmaterial
Verbrauchsmaterial wie z.B. Kabelbinder, StageTape und/oder ähnliches,
wird ohne vorherige Ankündigung zusätzlich berechnet und bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung vorbehaltlos Eigentum der Firma VA-Tec Jochum.
Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
16. Untervermietung
Eine Untervermietung ist dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet.
17. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Verhandlungs- &
Vertragssprache ist Deutsch.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein / werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich,
Ersatzregelungen zu vereinbaren, die dem somit unwirksamen
Bestimmungsteil am nächsten kommen.
3. Die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen
Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Mündliche Vereinbarungen über diese Bedingungen hinaus besitzen
keine Gültigkeit, es bedarf hierzu der Schriftform.
Stand 01.2017 © VA-Tec Jochum, Änderungen und Irrtümer vorbehalten.